VMS Mitglied werden

Der VMS vertritt über 800 institutionelle Mitglieder in allen Regionen der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Mitglied werden können Museen, Sammlungen, Ausstellungsorte, Firmenmuseen, Museumsverbände und assoziierte Organisationen.

VMS Mitglied werden

Aus der Bilderstrecken-Sammlung der Schweizer Museumszeitschrift: Saurer Museum.

Vorteile

Durch die VMS-Mitgliedschaft werden die einzelnen Häuser und Organisationen Teil einer starken Gemeinschaft: Der VMS vertritt die politischen Interessen des Museumssektors und setzt sich für eine gute Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit ein. Neben verschiedenen Angeboten wie der Veröffentlichung von Publikationen oder der Organisation von Workshops, berät und begleitet der VMS die Museumsinstitutionen im Alltag. Mitglieder profitieren ausserdem von Ermässigungen bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen von VMS und ICOM Schweiz sowie von Partnerorganisationen. Eine detaillierte Liste aller Vorteile findet sich im Beitrittsdossier unter Downloads.

Voraussetzungen

Museen, Ausstellungshäuser, Sammlungen und Firmenmuseen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein können sich für die Aufnahme in den VMS bewerben, sofern sie sich den Ethischen Richtlinien von ICOM verpflichten und die ICOM Museumsdefinition anerkennen. Voraussetzung für die Aufnahme in den VMS ist die Bereitschaft, am gesamten Aufnahmeverfahren im Sinne einer Selbstbewertung aktiv mitzuwirken und bei allen Fragen offen Auskunft zu geben. Für die verschiedenen Mitgliedschaftskategorien gelten zudem spezifische Kritierien, die im Beitrittsgesuch gelistet sind.

Ablauf

  • Ausfüllen und Einreichung des Beitrittsgesuchs.
  • Antragsprüfungsgebühr: Sobald die Registrierung im System bestätigt ist, erhält die antragstellende Institution eine Rechnung für die Antragsprüfungsgebühr und wird aufgefordert, sich für den nächsten VMS-Einführungstag anzumelden. 
  • Teilnahme am VMS-Einführungstag: Die Teilnahme ist obligatorisch und als Vorbereitung für die Selbstevaluation gedacht. 
  • Einreichung Selbstevaluation und Empfehlungsschreiben: Der ausgefüllten Selbstevaluation muss ein Empfehlungsschreiben einer anderen Mitgliedsinstitution beigelegt werden. 
  • Entscheid über Aufnahme: Das vollständige Dossier wird an den Vorstand weitergeleitet, der anlässlich seiner nächsten Sitzung über die Aufnahme entscheidet.