Deakzession ist ein sensibles und kontroverses Thema. Sie darf keiner Modeströmung folgen und weder aus persönlichem Geschmack, noch aus politischen oder finanziellen Gründen erfolgen. Bei der Objektauswahl für eine Deakzession gilt es, die bestehende Sammlung anhand eines Sammlungskonzepts sorgfältig und kritisch zu überprüfen, vergleichbar zum regulierten Neuzugang von Objekten.
Je nach Museumstyp unterscheiden sich die Auswahlkriterien für eine Deakzession. Ob Objekte aus den Sammlungen ausgesondert werden können, hängt in erster Linie von der Organisationsstruktur eines Museums ab. Während gewisse Museen als Eigentümer der Sammlung selber darüber entscheiden können, ist für andere, welche die Sammlungen nur verwalten, eine Deakzession keine Option.
Ein Deakzessionsobjekt sollte immer zuerst anderen Museen angeboten werden, damit das Objekt museales und somit öffentlich zugängliches Gut bleibt. Sollte kein anderes Museum oder öffentliche Institution am Deakzessionsobjekt interessiert sein, wird dieses zur anderweitigen Verwendung frei. Dies kann im Sinne einer Reservesammlung sein, die ein Ausleihen ohne besondere Auflagen erlaubt, oder die eine Verwendung in der Vermittlung als Hands-on- oder Demonstrationsobjekt. Möglicherweise dient es auch als Ersatzteillager für ein anderes Sammlungsobjekt. Ist keine Abgabe an eine öffentliche Institution möglich, steht es dem Museum frei, das Objekt zu verkaufen. Dabei ist eine Auktion vorzuziehen, um Interessenskonflikte vorzubeugen. Einkünfte aus dem Verkauf eines Sammlungsobjekts sind zur Qualitätsverbesserung der Sammlung einzusetzen, vorzugsweise durch Neuerwerbungen.
VMS-Publikation
Deakzession. Empfehlungen und Entscheidungshilfen