Datenschutz · Nachhaltigkeit

Datenschutz

Per 1. September 2023 trat in der Schweiz das neue Bundesgesetz über den Datenschutz in Kraft. Für Museen bedeutet dies eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen, die es bei der Bearbeitung von Personendaten zu beachten gilt.

Datenschutz

Aus der Bilderstrecken-Sammlung der Schweizer Museumszeitschrift: Museo cantonale di storia naturale.

Überblick

Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) wurde totalrevidiert und trat in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft. Daneben wurden auch die kantonalen Datenschutzgesetze überarbeitet. Für Museen bedeutet dies eine Reihe neuer gesetzlicher Bestimmungen, die es in Zukunft bei der Bearbeitung von Personendaten zu beachten gilt. 

Das neue Datenschutzgesetz sieht folgende Neuerungen vor:

  • Pflicht zur Führung eines Datenbearbeitungsverzeichnisses
  • Erweiterte Informationspflichten
  • Pflicht zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultation der Verfügungsbefugnisse der Aufsichtsbehörde (EDÖB)
  • Pflicht zur Meldung von Verletzungen der Datensicherheit (an EDÖB)
  • Erweiterte Ansprüche betroffener Personen (Auskunftsrechte, u.U. Recht auf Datenherausgabe)

Hilfestellungen VMS

Als Hilfestellung für die Museen organisierte der VMS im Sommer 2023 zwei aufeinander aufbauende Webinare. Die Aufzeichnungen der Webinare stehen unten zur Verfügung, die entsprechenden Präsentationen sowie FAQs stehen unter Downloads zur Verfügung.

Aufzeichnung Webinar I

Aufzeichnung Webinar II