Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) wurde totalrevidiert und trat in seiner neuen Fassung am 1. September 2023 in Kraft. Daneben wurden auch die kantonalen Datenschutzgesetze überarbeitet. Für Museen bedeutet dies eine Reihe neuer gesetzlicher Bestimmungen, die es in Zukunft bei der Bearbeitung von Personendaten zu beachten gilt.
Das neue Datenschutzgesetz sieht folgende Neuerungen vor:
- Pflicht zur Führung eines Datenbearbeitungsverzeichnisses
- Erweiterte Informationspflichten
- Pflicht zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultation der Verfügungsbefugnisse der Aufsichtsbehörde (EDÖB)
- Pflicht zur Meldung von Verletzungen der Datensicherheit (an EDÖB)
- Erweiterte Ansprüche betroffener Personen (Auskunftsrechte, u.U. Recht auf Datenherausgabe)
Hilfestellungen VMS
Als Hilfestellung für die Museen organisierte der VMS im Sommer 2023 zwei aufeinander aufbauende Webinare. Die Aufzeichnungen der Webinare stehen unten zur Verfügung, die entsprechenden Präsentationen sowie FAQs stehen unter Downloads zur Verfügung.