• Finanzhilfen Betriebskosten

Finanzhilfen Betriebskosten

Informationen

Das Bundesamt für Kultur (BAK) kann zur Bewahrung des kulturellen Erbes sogenannte «Betriebsbeiträge» an Museen und Sammlungen Dritter ausrichten. Die Grundvoraussetzungen dafür sind, dass das Museum eine gesamtschweizerische Bedeutung hat und dass die Sammlung mehrheitlich aus Helvetica besteht. Gesuche für die Periode 2023-2026 sind elektronisch über die Förderplattform des BAK einzureichen.

Die detaillierten formellen und materiellen Förderkriterien sind im Merkblatt aufgeführt.