Ausschreibungen Bundesamt für Kultur

Das Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes, insbesondere durch Finanzhilfen an die Betriebs- und Projektkosten. Im Weiteren leistet es bei Ausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung Beiträge an die Versicherungsprämien für Leihgaben.

Ausschreibungen Bundesamt für Kultur

Aus der Bilderstrecken-Sammlung der Schweizer Museumszeitschrift: Saurer Museum.

Ausschreibungen

Provenienzen von Kunstwerken

Das Bundesamt für Kultur unterstützt Museen und Sammlungen Dritter bei der Provenienzforschung und der Publikation der Resultate.

Für die Förderperiode 2025-2026 bietet das BAK zwei Ausschreibungen für Projektbeiträge an, jeweils eine in den Themenbereichen «NS-Raubkunst» und «Kulturgüter aus kolonialen und archäologischen Kontexten».

Gesuche um Ausrichtung von Projektbeiträgen für die Förderperiode 2025-2026 können vom 1. April 2024 bis zum 31. Mai 2024 (Mitternacht) elektronisch über die Förderplattform des Bundesamtes für Kultur BAK eingegeben werden.

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Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Die Förderung von Vorhaben zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat zum Ziel, die Trägerschaften von lebendigen Traditionen in der Umsetzung von geeigneten Bewahrungsmassnahmen zu unterstützen. Es werden Vorhaben zur Sensibilisierung und Vernetzung, zum Wissensausbau und Kompetenzgewinn in Bezug auf das immaterielle Kulturerbe unterstützt.

Die Ausschreibung für das Jahr 2024 wurde am 1. März aufgeschaltet. Die Frist für die Einreichung von Projekten endet am 30. Juni 2024. Die Gesuche können ausschliesslich über die Förderplattform des BAK eingereicht werden.

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Betriebskosten von Museen und Sammlungen Dritter

Die Betriebsbeiträge dienen zur Unterstützung von Museen und Sammlungen mit einer gesamtschweizerisch bedeutsamen Ausstrahlung und Qualität, einer für das kulturelle Erbe der Schweiz bedeutsamen und einzigartigen Sammlung von hohem kulturellem Wert sowie einer innovativen und vielfältigen Vermittlungsarbeit.

Gesuche um Ausrichtung von Betriebsbeiträgen für die Förderperiode 2027-2030 können vom 1. August 2024 bis zum 31. Oktober 2024 (Mitternacht) elektronisch über die Förderplattform des Bundesamtes für Kultur BAK eingegeben werden.

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Versicherungsbeiträge

Das Bundesamt für Kultur unterstützt Museen und Sammlungen Dritter mit Finanzhilfen an Versicherungsprämien für Leihgaben in zeitlich befristeten Ausstellungen von Museen und Sammlungen Dritter in der Schweiz (Versicherungsbeiträge). Dabei kann das Bundesamt für Kultur nur bedeutende Ausstellungen von gesamtschweizerischem Interesse mit Beiträgen an Versicherungsprämien unterstützen.

Gesuche um Ausrichtung von Beiträgen an Versicherungsprämien für die Jahre 2025 und 2026 können vom 1. September 2024 bis zum 31. Oktober 2024 (Mitternacht) elektronisch über die Förderplattform des Bundesamtes für Kultur BAK eingegeben werden.

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