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Urheberrecht und Museum

Museumsfachleute sind bei ihrer Tätigkeit täglich mit Fragen rund um das Urheberrecht konfrontiert. Was muss eine Kuratorin, ein Szenograf, eine Restauratorin, oder ein Verantwortlicher für Inventar, Katalog oder Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der Urheberrechte wissen? Hier finden Sie Informationen und Musterverträge zum Thema.

Urheberrecht Musée de l'Elysée, © VMS, Heike Grasser
Musée de l'Elysée, © VMS, Heike Grasser
1. Einführende Informationen

Das Urheberrecht gibt dem Urheber das Recht, über jede Verwendung eines Werks durch Dritte zu bestimmen und sie von der Zahlung eines Entgelts abhängig zu machen. Ein Museum darf die Werke in seiner Sammlung also nicht frei urheberrechtlich verwenden, auch wenn es Eigentümer der Werke ist. Allerdings gibt es für Museen wichtige Ausnahmen. Die VMS-Publikation «Urheberrecht. Praxiswissen für Museen», die 2020 aktualisiert wurde und nun in der zweiten Auflage zum Download bereitsteht, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Urheberrecht in der Museumarbeit.

VMS-Publikation «Urheberrecht. Praxiswissen für Museen»


2. Günstiger und schneller zur Reproduktionserlaubnis

Der Verband der Museen der Schweiz VMS und die Vereinigung Schweizer Kunstmuseen VSK haben mit der Verwertungsgesellschaft ProLitteris bereits 2018 eine strategische Partnerschaft geschlossen. Gemäss der Vereinbarung erhalten VMS- und VSK-Mitglieder erhebliche Rabatte auf Lizenzgebühren, die anfallen, wenn sie urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Repertoire der ProLitteris reproduzieren wollen.

Zudem wird das Verfahren zur Genehmigung vereinfacht und beschleunigt. Jedes Mitglied des VMS bzw. der VSK kann teilnehmen, zudem Organisationen, die in einer langfristigen strukturellen Bindung zu einem Museum stehen. Jetzt liegen die Dokumente in einer aktualisierten Fassung vor.

Dokumente zur Partnerschaft zwischen VMS, VSK und ProLitteris

VMS/VSK-Dokument «Anleitung zum Einzelvertrag VMS/VSK» [PDF]
Begleitschreiben zum «Einzelvertrag VMS/VSK» [DOC]
Dokument ProLitteris «Einzelvertrag VMS/VSK» [DOC]
Dokument ProLitteris «Standardvertragsbestimmungen für Bildrechte von ProLitteris» [PDF]


3. Neues Fotorecht: Musterverträge für die Beauftragung von Fotografen

Der Urheberrechtschutz von Fotografien wurde durch die Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes zum 1. April 2020 stark ausgeweitet. Nun sind alle Fotografien von dreidimensionalen Objekten geschützt. Die Urheberrechte entstehen immer beim Fotografen selbst – auch wenn ein Museum den Fotografen z.B. damit beauftragt hat Sammlungsobjekte zu reproduzieren oder eine Vernissage in Fotos festzuhalten.

Umso wichtiger, dass Museen sich vertraglich die Nutzungsrechte an den Fotos sichern, damit diese umfassend verwendet werden können. Dafür stehen nun neue Musterverträge in verschiedenen Varianten zur Verfügung. Beachten Sie dazu die kurze Einführung ins Fotorecht und zur Handhabung der Musterverträge im «Mini-Handbuch».

Mini-Handbuch
Vertrag betreffend fotografische Arbeiten: «Harte Version»
Vertrag betreffend fotografische Arbeiten: «Softe Version»
Vertrag betreffend fotografische Arbeiten


4. Neue Möglichkeiten der Nutzung von so genannten «Verwaisten Werken»

Neue Möglichkeiten der Nutzung für Werke, die «verwaist» sind, deren Rechteinhaber also unbekannt sind oder nicht erreicht werden können, gibt es seit dem 01. Januar 2021. Sie können über einen neuen Tarif (den so genannten GT 13) bei der Verwertungsgesellschaft ProLitteris lizenziert werden. Informationen, Recherchetools, Vergütungsrechner und weitere Hinweise gibt es bei der ProLitteris.

Informationen, Recherchetools, Vergütungsrechner


5. Neue Lizenzierungmöglichkeit für grossen Bestände von Werken

Soll eine sehr grosse Anzahl von Werken genutzt werden, kann es sehr aufwändig sein für die geplanten Verwendungen die Zustimmung jedes einzelnen Urhebers oder Rechtsnachfolgers einzuholen – oder diese erst einmal zu recherchieren. In diesem Fall kann seit 1. April 2020 eine so genannte «Erweiterte Kollektivlizenz» weiterhelfen, für die laut Urheberrechtsgesetz die Verwertungsgesellschaften zuständig sind. Für den Bereich Bild und Text ist das die ProLitteris.


6. Neue Meldepflicht und Mini-Pauschaltarif für Nutzung audiovisueller Werke

Werden audiovisuelle Werke online «aufgeschaltet», d.h. so zugänglich gemacht, dass Endverbraucher:innen in der Schweiz die Werke an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl anschauen können, muss für dieses «Zugänglichmachen» eine Vergütung gezahlt werden. Das gilt auch für Online-Angebote von Gedächtnisinstitutionen wie Museen, Archive, Bibliotheken usw. und auch dann, wenn deren Angebote kostenlos sind. Sie unterstehen daher einer Meldepflicht. Um den Aufwand überschaubar zu halten, konnte der VMS gemeinsam mit der Vereinigung der Schweizer Kunstmuseen und Memoriav eine starke Vereinfachung des Meldesystems und einen Minimal-Pauschaltarif (nachfolgend «Pauschaltarif») für ihre Mitglieder erreichen. Der genaue Ablauf ist im nachfolgenden Merkblatt festgehalten.
Memoriav lädt am 30. März 2023 zu einer Online-Info-Veranstaltung ein. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist erforderlich an info(at)memoriav.ch.

Merkblatt für Nutzung audiovisueller Werke durch Gedächtnisinstitutionen

Zur Online-Info-Veranstaltung


Die fünf Verwertungsgesellschaften in der Schweiz

ProLitteris
Société Suisse des Auteurs
SUISA
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