FAQ
ICOM-Mitgliedschaft

Ich möchte Mitglied werden

Wer kann ICOM-Mitglied werden?

Eine Mitgliedschaft bei ICOM Schweiz steht Einzelpersonen offen, die bestimmte Kriterien erfüllen und sich verpflichten, keinen Handel mit Kulturgütern zu betreiben sowie die ethischen Richtlinien von ICOM einzuhalten.  Es besteht verschiedene Mitgliederkategorien:

  • Ordentliche Mitglieder sind berufstätige Museumsfachleute. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft: Sie müssen in einem Museum der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein arbeiten; bei einem befristeten Arbeitsvertrag muss dieser nach Einreichung des Beitrittsformulars noch mindestens 18 Monate laufen. Auch selbständig Tätige in museologischen Berufen können aufgenommen werden. 
  • Studierende können Mitglied werden, wenn sie in einem spezifisch museologischen Studiengang eingeschrieben sind, der noch mindestens 18 Monate dauert. Die Liste dieser Studiengänge ist im Mitgliederreglement (LINK) zu finden.
  • Unterstützende Mitglieder (Bienfaiteurs) sind Personen oder Institutionen, die sich im Dienste der Museen engagieren, jedoch nicht operativ tätig sind. 
  • Pensionierte Mitglieder erhalten den Status «retired professional» und einen reduzierten Beitrag.

Können Museen institutionelle Mitglieder von ICOM werden?

Ja, Institutionen können ebenfalls Mitglied bei ICOM Schweiz werden. Es gibt mehrere Mitgliedschaftskategorien. Alle Informationen zur institutionellen Mitgliedschaft finden Sie im Mitgliederreglement.

Was sind die Vorteile einer ICOM-Mitgliedschaft?

Als Teil des internationalen Netzwerks erhalten ICOM-Mitglieder eine Mitgliedskarte, mit der sie weltweit freien oder reduzierten Eintritt in Museen erhalten. Diese Karte wird von einer Vielzahl von Museen akzeptiert und anerkannt. Mitglieder profitieren von Ermässigungen auf die Teilnahme an Weiterbildungen und Veranstaltungen des VMS und von ICOM Schweiz. Jede Mitgliedschaft bei ICOM Schweiz umfasst automatisch die Mitgliedschaft bei ICOM International – damit gehören Mitglieder einem weltweiten Netzwerk von über 60’000 Museumsfachleuten in rund 140 Ländern an.

Eine detaillierte Liste der Vorteile finden Sie im Mitgliederreglement.

Wie läuft der Aufnahmeprozess ab?

  • Interessierte füllen das Online-Formular aus und geben darin alle erforderlichen Angaben an.
  • Der Antrag wird vom Sekretariat bearbeitet und, sofern er vollständig und zulässig ist, an den Vorstand für dessen nächste Sitzung weitergeleitet. Der Vorstand entscheidet zweimal jährlich über die Aufnahme neuer Mitglieder (in der Regel im Mai und im November).
  • Nach der Aufnahme erhält das Mitglied eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühren (CHF 100.-).
  • Nach Begleichung dieser Rechnung erhält es seine Mitgliedskarte (innerhalb von bis zu 6 Wochen) sowie die Rechnung über den Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr. Bei der Entscheidung im Mai können die neuen Mitglieder beschliessen, dass die Mitgliedschaft am 1. Januar des folgenden Jahres beginnt.

Was kostet eine ICOM-Mitgliedschaft?

An der Generalversammlung vom 20. August 2026 haben die Mitglieder für eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge gestimmt. Die neuen Beiträge, die ab dem 1. Januar 2027 gelten, sind nachstehend aufgeführt.

  • Ordentliche Mitglieder CHF 218.– 
  • Studierende CHF 115.–
  • Pensionierte Mitglieder CHF 173.– 
  • Unterstützende Mitglieder CHF 644.–

Die Jahresbeiträge für eine institutionelle Mitgliedschaft bei ICOM Schweiz betragen: 

  • Aktiv II: CHF 719.– 
  • Aktiv III: CHF 1’070.– 
  • Aktiv IV: CHF 1’426.– 
  • Unterstützendes Mitglied: CHF 5’175.–

Wofür wird mein Mitgliederbeitrag verwendet?

Jede ICOM-Mitgliedschaft umfasst automatisch auch die Mitgliedschaft bei ICOM International. Der Mitgliederbeitrag setzt sich deshalb aus zwei Teilen zusammen:

  • einem Anteil für ICOM International, der an den internationalen Verband abgeführt wird und dessen weltweite Arbeit unterstützt, und
  • einem Anteil für ICOM Schweiz, der die Aktivitäten des Nationalkomitees finanziert und den Mitgliedern in der Schweiz zugutekommt.

Was sind die Bedingungen für eine studentische Mitgliedschaft?

Personen, die in museumsbezogenen akademischen Programmen eingeschrieben sind, können als studentische Mitglieder aufgenommen werden. Die Immatrikulation ist dem Generalsekretariat jährlich nachzuweisen. Das Studium muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 18 Monate dauern. Die Mitgliedschaft in dieser Kategorie ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. Personen, die bereits als ordentliche Mitglieder bei ICOM aufgenommen wurden oder im musealen Bereich berufstätig sind, sowie Studierende mit abgeschlossenem Studium, können nicht in die Kategorie «Studentische Mitglieder» aufgenommen werden oder in diese wechseln. Studierende Mitglieder haben kein Stimmrecht in der Generalversammlung.

Die folgenden Studiengänge sind für eine Mitgliedschaft als Student:in zugelassen:

  • Masterstudiengang in Museologie
  • Bachelorstudiengang in Konservierung
  • Masterstudiengang in Konservierung und Restaurierung
  • Bachelor- und Masterstudiengänge in den Bereichen Kuration und Vermittlung

Was sind die Bedingungen für Mitglieder in Ruhestand?

Personen im Ruhestand können von einem ermässigten Mitgliederbeitrag profitieren.

  • Bereits bestehende ICOM-Mitglieder: War ein Mitglied vor der Pensionierung als aktives Mitglied bei ICOM Schweiz registriert, kann die Mitgliedschaft nach dem Eintritt in den Ruhestand zu einem reduzierten Jahresbeitrag weitergeführt werden. Die Pensionierung ist dem Generalsekretariat mitzuteilen. Als Nachweis genügt eine kurze Mitteilung zusammen mit einem entsprechenden Beleg, beispielsweise einem Pensionierungsschreiben oder einer Kopie des Personalausweises.
  • Neuantrag nach der Pensionierung: Auch Personen, die erst nach ihrer Pensionierung Mitglied werden möchten, können eine Einzelmitgliedschaft mit dem Status «retired» und dem entsprechenden reduzierten Beitrag beantragen. Voraussetzung ist der Nachweis einer museumsprofessionellen Tätigkeit in der Vergangenheit, zum Beispiel durch einen früheren Arbeitsvertrag oder ein Empfehlungsschreiben eines Museums.

Ist es möglich, mit einem befristeten Vertrag Mitglied zu werden?

Ja, vorausgesetzt, dass dieser Vertrag für mindestens 18 Monate nach Einreichung des Mitgliedsantrags gültig ist.

Ist es möglich, gleichzeitig VMS- und ICOM-Mitglied zu sein? Und was ist der Vorteil davon?

Ja. Viele Institutionen sind institutionelle Mitglieder des VMS und von ICOM Schweiz und zählen darüber hinaus Mitarbeitenden, die Einzelmitglieder von ICOM Schweiz sind.

Die beiden Verbände verfolgen unterschiedliche Ziele: Der VMS setzt sich auf nationaler Ebene für die Interessen der Museen ein und fördert deren Vernetzung, während der ICOM internationale Kontakte pflegt und sich für Museumsfachleute auf individueller Ebene engagiert. Der Vorteil einer Mitgliedschaft in beiden Verbänden liegt darin, dass Institutionen und ihre Mitarbeitenden sowohl von der nationalen Interessenvertretung und den Angeboten des VMS als auch vom internationalen Netzwerk und den Leistungen von ICOM profitieren. Institutionelle VMS-Mitglieder erhalten übertragbare Museumspässe mit freiem Eintritt in alle Mitgliedsmuseen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Institutionelle ICOM-Mitglieder profitieren zusätzlich von übertragbaren ICOM-Karten, die freien Eintritt in zahlreiche Museen weltweit ermöglichen.

Ich arbeite für eine Universität oder Hochschule in einem museumsnahen Bereich. Kann ich Mitglied werden?

Nein, es sei denn, es besteht eine direkte und ausdrückliche Zusammenarbeit mit Museen und der Beschäftigungsgrad dieser Tätigkeit beträgt mindestens 35 Prozent (in absoluten Zahlen).

Ich arbeite in einem Kulturamt. Kann ich Mitglied werden?

Ja, sofern die Stelle in direktem Zusammenhang mit Museen steht (z. B. Kommunikation für öffentliche Museen, Museumsmanagement) und mindestens 35 Stellenprozent für diese Tätigkeit aufgewendet werden (in absoluten Zahlen).

Ich arbeite für ein Archiv oder eine Bibliothek. Kann ich Mitglied werden?

Nein, es sei denn, die betreffende Institution verfügt über einen Ausstellungsraum und mindestens 35 Prozent der Arbeitszeit fallen für entsprechende Tätigkeiten an (in absoluten Zahlen).

Ich arbeite für ein Unternehmen, das Dienstleistungen für Museen anbietet. Kann ich Mitglied werden?

Personen, die für ein Unternehmen im Bereich Museologie, Szenografie oder Restauration tätig sind und Ausstellungen konzipieren, können Mitglied werden, sofern sie diese Tätigkeit zu mindestens 35 % (in absoluten Zahlen) ausüben. 

Ich bin Mitglied eines Vorstandes oder Verwaltungsrats eines Museums. Kann ich Mitglied werden?

Nur Personen, die eine operative Funktion innerhalb eines Museums ausüben, können ordentliche Mitglieder von ICOM Schweiz werden. Vorstandsmitglieder oder Mitglieder eines Stiftungsrates können unterstützende Mitglieder (ohne Stimmrecht) werden. Mehr dazu im Mitgliederreglement.

Ich arbeite als Selbstständige:r im Museumsbereich (z. B. Szenografie, Museografie, Restauration). Kann ich Mitglied werden?

Eine Mitgliedschaft ist auch für Selbständige möglich, die in einer der museologischen Berufssparten tätig sind und deren Berufsausübung nicht im Widerspruch zu den Ethischen Richtlinien von ICOM steht. Sie müssen bei Antragstellung ein Dossier einreichen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass ein qualitativer und quantitativ ausreichender Bezug im Dienste der Museen gegeben ist.

Kann ich als selbständiges ICOM-Mitglied meine Aufträge im Ausland ausführen?

Ja, das ist möglich.

Ich arbeite ehrenamtlich in einem Museum. Kann ich Mitglied werden?

Ja, sofern eine operative und fachliche Funktion in einem Museum oder einer anderen von ICOM anerkannten Institution ausgeübt wird und die Tätigkeit hinsichtlich Umfang und Verantwortung einer professionellen Museumstätigkeit entspricht. Dies ist durch eine vom Museum unterzeichnete Bescheinigung nachzuweisen, die ein entsprechendes Engagement für die nächsten 18 Monate bestätigt. Nicht ausreichend ist eine ausschliesslich strategische oder Aufsichtsfunktion, beispielsweise als Vorstands- oder Stiftungsratsmitglied, die unterstützende Mitglieder werden können.

Ich bin bereits Mitglied

Bleibt meine Mitgliedschaft bestehen, wenn ich in den Ruhestand trete?

Beim Eintritt in den Ruhestand ändern wir den Mitgliedsstatus zum 1. Januar des folgenden Jahres in «pensioniertes Mitglied». Dafür genügt eine kurze Nachricht an das Generalsekretariat mit entsprechendem Nachweis oder einer Kopie des Personalausweises. Die Korrespondenz erfolgt dann an die Privatadresse, und der Mitgliedsbeitrag wird reduziert (173 CHF statt 218 CHF).

Personen, die bereits im Ruhestand sind und in der Vergangenheit noch nie Mitglied bei ICOM Schweiz waren, können ebenfalls «pensionierte Mitglieder» werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer museumsprofessionellen Tätigkeit in der Vergangenheit, zum Beispiel durch einen früheren Arbeitsvertrag oder ein Empfehlungsschreiben eines Museums.

Was passiert, wenn ich den Arbeitsplatz wechsle oder aus dem Museumsbereich ausscheide?

Die Mitglieder verpflichten sich, jede Änderung der persönlichen oder beruflichen Situation (insbesondere Stellenwechsel, Pensionierung, Wohnsitzwechsel, Studienabschluss oder längere Inaktivität) dem Generalsekretariat unverzüglich und unaufgefordert zu melden.

Wenn Sie mit Ihrer neuen Tätigkeit weiterhin die Mitgliedschaftskriterien von ICOM Schweiz erfüllen, können Sie Mitglied bleiben. Bitte informieren Sie uns über Ihre neue Stelle. Wenn Sie jedoch den Museumsbereich verlassen, beenden wir Ihre Mitgliedschaft zum 31. Dezember des betreffenden Jahres. Wir speichern Ihre Kontaktdaten, falls Sie zukünftig wieder Mitglied bei ICOM Schweiz werden möchten. Wenn Sie dem nicht zustimmen, teilen Sie uns bitte mit, dass wir Ihre Daten löschen sollen.

Kann ich die ICOM-Korrespondenz an meine Privatadresse erhalten?

Als Fachverband benutzt ICOM Schweiz die berufliche Adresse der Mitglieder für die Korrespondenz. Es hilft uns auch zu prüfen, ob die Mitglieder immer noch in einem Museum tätig sind (das Hauptkriterium für die Mitgliedschaft), und ob es eine Stellenänderung gab. Somit können wir unsere Datenbank so aktuell wie möglich halten.

Ich habe meine ICOM-Karte verloren. Was kann ich tun?

Bitte informieren Sie das Generalsekretariat, falls Ihre Mitgliedskarte verloren oder gestohlen wurde. Diese kann gegen eine Gebühr von CHF 50.– ersetzt werden. Die Zustellung der neuen Karte kann einige Wochen dauern.

Meine ICOM-Mitgliedskarte ist beschädigt. Kann ich sie ersetzen lassen?

Ja, wenden Sie sich dazu einfach per E-Mail oder Telefon an das Generalsekretariat. Der Ersatz ist kostenlos, sofern die beschädigte Karte an das Sekretariat zurückgeschickt wird.

Ich bin auf Stellensuche. Kann ich weiterhin Mitglied bleiben?

Mitglieder, die infolge des Verlusts ihrer Stelle oder einer Kündigung vorübergehend nicht im Museumsbereich tätig sind, können ihre Mitgliedschaft bis zu einem Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufrechterhalten. Wird bis spätestens Ende September des darauffolgenden Jahres keine erneute Tätigkeit im Museumsbereich nachgewiesen, endet die Mitgliedschaft am 31. Dezember desselben Jahres.

Wann und warum erhalte ich eine «Erklärung über den beruflichen Status» (ICOM-Kontrolle)?

Die ICOM-Mitglieder werden regelmässig kontrolliert. Hintergrund ist, dass sich die Lebens- oder Berufssituation geändert haben könnte – zum Beispiel durch einen Wohnort- oder Arbeitsplatzwechsel, den Übergang in den Ruhestand, den Abschluss eines Studiums, eine Phase der Arbeitssuche, eine selbständige Tätigkeit oder eine längere Zeit ohne Aktualisierung der Kontaktdaten. Die betroffenen Personen werden im September per E-Mail vom Generalsekretariat kontaktiert. Reagiert ein Mitglied bis Ende Oktober nicht, wird eine Erinnerung versandt. Bleibt auch diese ohne Reaktion bis Ende November, erlischt die Mitgliedschaft am 31. Dezember desselben Jahres.

Wann ist ein Wiedereintritt möglich und nicht möglich?

Sofern ehemalige Mitglieder – unabhängig davon, ob sie ihre Mitgliedschaft gekündigt haben oder ausgeschlossen wurden – die Voraussetzungen für eine ICOM-Mitgliedschaft weiterhin erfüllen, können sie auf formlosen Antrag und gegen Entrichtung einer Wiedereintrittsgebühr (derzeit CHF 100.–) erneut aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass auf dem Mitgliederkonto keine offenen Beiträge ausstehen.

In beiden Fällen bitten wir die Person, uns den Aufnahmeantrag zuzusenden und dabei deutlich anzugeben, dass es sich um ein Wiedereintritt handelt.

Wann erhalte ich meine Mitgliederrechnung und bis wann ist die Zahlung fällig?

Die Jahresrechnung für das kommende Jahr wird allen Mitgliedern im Dezember zusammen mit der neuen Vignette zugeschickt, die zur Validierung auf die Mitgliedskarte aufgeklebt werden muss. Der Jahresbeitrag ist bis spätestens 1. April zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung ruhen bestimmte Mitgliedsrechte. Erfolgt trotz schriftlicher Mahnung bis zum 31. Dezember keine Zahlung, endet die Mitgliedschaft gemäss den Statuten.

Ich ziehe in Ausland um. Wie geht es weiter mit meiner ICOM-Mitgliedschaft?

Solange Sie weiterhin beruflich in der Schweiz tätig sind, bleibt Ihre Mitgliedschaft unverändert bestehen. Lediglich Ihre neue Privatadresse müssen Sie dem Generalsekretariat mitteilen.

Falls Sie hingegen eine neue Anstellung im Museumsbereich im Ausland finden, muss Ihre ICOM-Mitgliedschaft an das entsprechende nationale Komitee Ihres neuen Landes übertragen werden. Dazu informieren Sie sowohl ICOM Schweiz als auch das neue Nationalkomitee über Ihre Kontaktdaten und Ihre Mitgliedsnummer. Seitens ICOM Schweiz endet Ihre Mitgliedschaft per 31. Dezember des laufenden Jahres; der Jahresbeitrag wird ab dem darauffolgenden Jahr vom neuen Nationalkomitee in Rechnung gestellt und eingezogen.

Ich bin derzeit Mitglied eines anderen ICOM-Nationalkomitees und nehme eine berufliche Tätigkeit in der Schweiz oder in Liechtenstein auf. Wie geht es weiter mit meiner ICOM-Mitgliedschaft?

Sobald der Wechsel bekannt ist, wird die antragstellende Person gebeten, ICOM Schweiz über dieses Formular zu informieren und ihre aktuellen beruflichen sowie privaten Angaben mitzuteilen. Der Übertritt von einem ICOM-Nationalkomitee zu ICOM Schweiz ist kostenlos. Sofern die Mitgliedschaftsvoraussetzungen von ICOM Schweiz erfüllt sind, kann der Übertritt jeweils per 1. Januar des folgenden Jahres erfolgen.

Das Sekretariat von ICOM Schweiz nimmt anschliessend mit dem bisherigen Nationalkomitee sowie mit dem Sekretariat von ICOM International Kontakt auf und koordiniert den Übertritt.

Ich möchte meine ICOM-Mitgliedschaft beenden. Wie soll ich vorgehen?

Eine Kündigung der ICOM-Mitgliedschaft tritt zu Beginn des folgenden Jahres in Kraft, sofern sie bis spätestens 30. September des laufenden Jahres beim Generalsekretariat von ICOM Schweiz eingeht. Auf Wunsch kann die Mitgliedschaft zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert werden, sofern die entsprechenden Aufnahmekriterien erneut erfüllt sind.

In welchen Fällen endet eine Mitgliedschaft oder kann ein Ausschluss erfolgen?

Die Mitgliedschaft kann aus verschiedenen Gründen enden oder durch einen Ausschluss beendet werden:

  • Freiwilliger Austritt: Ein freiwilliger Austritt muss dem Generalsekretariat von ICOM Schweiz spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres schriftlich (per Brief oder E-Mail) mitgeteilt werden. Die Mitgliedschaft endet auf Ende des Kalenderjahres.
  • Tod eines Einzelmitglieds: Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.
  • Verlust der Rechtsfähigkeit bei institutionellen Mitgliedern: Die Mitgliedschaft endet, wenn eine institutionelle Mitgliedschaft aufgrund der Auflösung oder des Verlusts der Rechtsfähigkeit der Institution nicht mehr fortgeführt werden kann.
  • Wegfall der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft endet, wenn ein Mitglied die Voraussetzungen bzw. die Kriterien für die entsprechende Mitgliedschaftskategorie nicht mehr erfüllt.
  • Verstoss gegen die Grundsätze von ICOM: Der Vorstand kann ein Ausschlussverfahren einleiten, wenn ein Mitglied in schwerwiegender Weise gegen die ICOM Statutes, die ICOM Internal Rules oder den ICOM Code of Ethics for Museums verstösst, gegen das Handelsverbot handelt oder ein Verhalten zeigt, das mit den Zielen von ICOM International wesentlich unvereinbar ist.
  • Nichtbeantwortung der periodischen Mitgliedschaftskontrolle: ICOM Schweiz führt regelmässig Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft weiterhin erfüllt sind. Mitglieder, die auf eine entsprechende Anfrage auch nach einer Erinnerung nicht reagieren, verlieren ihre Mitgliedschaft, wenn bis Ende November keine Rückmeldung eingeht. Die Mitgliedschaft endet in diesem Fall auf Ende des betreffenden Kalenderjahres.
  • Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrags: Wird der Jahresbeitrag trotz schriftlicher Mahnung nicht bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres bezahlt, erfolgt der Ausschluss.

Die Institution, für die ich arbeite, ist institutionelles Mitglied von ICOM Schweiz. Wie kann in diesem Fall ihr Stimmrecht ausgeübt werden?

Die Mitgliedsinstitution kann einen Vertreter oder eine Vertreterin benennen, der oder die befugt ist, das Stimmrecht in der Generalversammlung auszuüben.

Wann wird die e-Card eingeführt?

Die E-Card wird derzeit im Rahmen des Strategieplans 2022–2028 von ICOM International entwickelt, zusammen mit einer neuen mobilen App und einer zentralen Mitgliederdatenbank. Die Mitglieder werden über den Fortschritt des Projekts auf dem Laufenden gehalten. Voraussichtliche Launch ist 2027.