Leihverkehr

Mit einem Rahmenvertrag über die temporäre Ausleihe von Sammlungsobjekten zwischen Museen bietet der VMS juristische Sicherheit und Flexibilität sowie eine Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten für Leihgeber und Leihnehmer.

Leihverkehr Historisches Museum Basel, © VMS, Heike Grasser
Historisches Museum Basel, © VMS, Heike Grasser

Ziel des Rahmenvertrags für Leihgaben ist es, den Leihgebern und Leihnehmern eine schriftliche Vertrags- grundlage zur Verfügung zu stellen, welche die ethischen Richtlinien des ICOM einhält. Der Rahmenvertrag für Leihgaben respektiert in seinem Geist und aufgrund seiner Funktionsweise die Freiheit der Partner und der Fachleute. Keineswegs hat er zum Ziel, die Vertragspartner zur Änderung ihrer Gewohnheiten zu zwingen.Dieser Rahmenvertrag ist gleichermassen mit den Bedürfnissen privater Leihgeber sowie mit den Prinzipien vereinbar, die die innerhalb Europas tätigen Museen anwenden, welche mit dem Vertragssystem NEMO arbeiten.
Der Rahmenvertrag für Leihgaben ermöglicht einen umfassenden Zeitgewinn im Leihbetrieb, denn ein und derselbe Vertrag regelt den gesamten Leihbetrieb. Nur ein einziges Mal ist die Mühe nötig, sich mit dem Vertrag auseinander zu setzen und über diesen nachzudenken. Das ist sicher eine schwierige Arbeit, jedoch erleichtert das vorliegende Dokument diese.Der allgemeine Vertragsrahmen wird mit der gleichen Gegenpartei nur ein Mal ausgehandelt.Die Ausnahmen vom allgemeinen System des Rahmenvertrags sind im Anhang oder im Leihschein deutlich vermerkt. Die Arbeit der tagtäglichen Ausfertigung beschränkt sich auf die technischen Fragen.


Informationen

VMS-Publikation «Leihverkehr - Rahmenvertrag»
Weitere Publikation zur Sammlungsmobilität