Anlässlich der Eingabe der Motion Pult «Unabhängige Kommission für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter» haben ICOM Schweiz und der Verband der Museen der Schweiz im Januar 2022 zuhanden des Bundesamts für Kultur eine Stellungnahme zu den darin geäusserten Forderungen verschickt.
Die beiden Verbände begrüssen grundsätzlich die Schaffung einer unabhängigen Kommission auf Bundesebene. Eine unabhängige Kommission würde nach unserer Einschätzung nicht nur den Schweizer Museen, sondern möglicherweise auch anderen institutionellen Sammlungen, etwa die von Städten und Kantonen, eine Plattform bieten, um mit Antragstellern «gerechte und faire Lösungen» im Sinne der «Washingtoner Prinzipien» und der «Erklärung von Terezin» zu erreichen. Es wäre dies auch ein Bekenntnis zum Umgang der spezifischen Rolle der Schweiz zwischen 1933 und 1945, das nicht nur innen-, sondern insbesondere auch aussenpolitisch Wirkung entfalten würde.
Als kritisch erachteten VMS und ICOM Schweiz, dass die Kommission zugleich für Fälle im Zusammenhang mit Objekten aus kolonialen Kontexten angerufen werden soll. Diese Fragestellungen erfordern eine andere Expertise als die Beurteilung von Fällen im Bereich von NS-Raubkunst. Ebenfalls kritisch beurteilten die Verbände, dass die Kommission erst in strittigen Fällen tätig werden soll. Wir sehen es daher als unabdingbar an, dass den Museen bereits vorher eine Anlaufstelle für unbürokratische Beratung angeboten werden sollte. Ein solches niederschwelliges Angebot wäre eine wertvolle Hilfestellung und könnte im besten Fall sogar eine Eskalation bis zur Anrufung der unabhängigen Kommission verhindern. Die beiden Verbände könnten sich vorstellen, hierfür geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, eine Mitfinanzierung des Bundes wäre aber unabdingbar.