Der Verband der Museen der Schweiz VMS und ICOM Schweiz begrüssen die Einigung zur unabhängigen Expert:innenkommission für historisch belastetes Kulturerbe. Die vom Bund einzurichtende Kommission kann im Fall von Kulturgütern im Kontext des Nationalsozialismus, die sich in staatlich finanzierten Museen oder Sammlungen befinden, einseitig angerufen werden, um von ihr eine Empfehlung für den zukünftigen Umgang mit diesen Objekten zu erhalten. Bei allen anderen Werken, insbesondere aus kolonialen Kontexten, ist die Zustimmung beider Parteien erforderlich
Der VMS und ICOM Schweiz erwarten, dass die Verfahren historisch wie rechtlich äusserst komplexe Fragestellungen aufwerfen werden.
Speziell kleine und mittelgrosse Museen verfügen jedoch kaum über das entsprechende Knowhow und auch nicht über die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen. Deshalb brauchen sie adäquate Hilfestellungen, wie beispielsweise eine entsprechende Fortbildung. Die Museumsverbände gehen davon aus, dass die «Verordnung über die unabhängige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe», die bereits am 22.11.2023 vom Bundesrat noch unter anderen Vorzeichen verabschiedet wurde, nun angepasst werden muss. Der Verband der Museen Schweiz wird diesen Prozess beobachten und sich als Gesprächspartner gerne einbringen.
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