Kommission für historisch belastetes Kulturerbe

Ausgehend von der Motion Pult hat der Bundesrat 2023 die Schaffung einer unabhängigen Expert:innenkommission für belastetes Kulturerbe beschlossen. Im März 2025 hat das Bundesparlament über das Anrufungsverfahren entschieden.

Kommission für historisch belastetes Kulturerbe

Aus der Bilderstrecken-Sammlung der Schweizer Museumszeitschrift: Sukkulenten-Sammlung Zürich.

Der Verband der Museen der Schweiz VMS und ICOM Schweiz begrüssen die Einigung zur unabhängigen Expert:innenkommission für historisch belastetes Kulturerbe. Die vom Bund einzurichtende Kommission kann im Fall von Kulturgütern im Kontext des Nationalsozialismus, die sich in staatlich finanzierten Museen oder Sammlungen befinden, einseitig angerufen werden, um von ihr eine Empfehlung für den zukünftigen Umgang mit diesen Objekten zu erhalten. Bei allen anderen Werken, insbesondere aus kolonialen Kontexten, ist die Zustimmung beider Parteien erforderlich

Der VMS und ICOM Schweiz erwarten, dass die Verfahren historisch wie rechtlich äusserst komplexe Fragestellungen aufwerfen werden. 

Speziell kleine und mittelgrosse Museen verfügen jedoch kaum über das entsprechende Knowhow und auch nicht über die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen. Deshalb brauchen sie adäquate Hilfestellungen, wie beispielsweise eine entsprechende Fortbildung. Die Museumsverbände gehen davon aus, dass die «Verordnung über die unabhängige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe», die bereits am 22.11.2023 vom Bundesrat noch unter anderen Vorzeichen verabschiedet wurde, nun angepasst werden muss. Der Verband der Museen Schweiz wird diesen Prozess beobachten und sich als Gesprächspartner gerne einbringen.

Der Kommentar kann unten heruntergeladen werden.

Entscheid Bundesparlament März 2025

Die Kommission wird gemäss der vom Parlament gutgeheissenen Änderung im Kulturgütertransfergesetz vom Bundesrat eingesetzt. Sie hat die Aufgabe, den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Fragen rund um historisch belastetes Kulturerbe zu beraten.

Als «historisch belastet» gelten demnach Kulturgüter, wenn sie «aufgrund von Rechtsübertragungen im Kontext des Nationalsozialismus oder des Kolonialismus Fragen aufwerfen.» Die Kommission kann auf Gesuch hin im Einzelfall nicht bindende Empfehlungen abgeben.

Der Nationalrat machte die Vorlage am Mittwoch, den 19. März 2025, bereit für die Schlussabstimmung. Bis zuletzt umstritten war, wer unter welchen Umständen an die Kommission gelangen kann. Denn nicht in allen Fällen kann nur eine Partei ans Gremium gelangen, wie es der Bundesrat und der Nationalrat ursprünglich wollten.

Möglich sein soll das nur bei Kulturgütern mit Kontext mit dem Nationalsozialismus, die sich in öffentlichen Museen und Sammlungen befinden. In solchen Fällen sollen Einzelpersonen sowie Museen an die Kommission gelangen können. Die Linke hätte die Möglichkeit auch für Objekte in privaten Sammlungen zulassen wollen, unterlag aber.

In allen anderen Fällen, also beispielsweise wenn es um Objekte mit einem Zusammenhang zur Kolonialzeit geht, müssen alle involvierten Parteien einverstanden sein mit der Anrufung der Kommission. Der Nationalrat schloss sich am Donnerstag dem entsprechenden Vorschlag des Ständerats an, mit 116 zu 53 Stimmen und bei 3 Enthaltungen

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