• FAQ
  • Fragen zur ICOM-Mitgliedschaft

FAQ
ICOM-Mitgliedschaft

Ich möchte Mitglied werden

Wer kann ICOM-Mitglied werden?

Eine Mitgliedschaft bei ICOM Schweiz steht Einzelpersonen offen, die bestimmte Kriterien erfüllen und sich verpflichten, keinen Handel mit Kulturgütern zu betreiben sowie die ethischen Richtlinien von ICOM einzuhalten. 

  • Reguläre Mitglieder sind berufstätige Museumsfachleute mit mindestens 35 % Anstellung in der Schweiz und einer Beschäftigungsdauer von mindestens 12 Monaten.
  • auch selbständig Tätige in museologischen Berufen können aufgenommen werden. 
  • Studierende können Mitglied werden, wenn sie in einem spezifisch museologischen Studiengang eingeschrieben sind, der noch mindestens 12 Monate dauert. 
  • Unterstützende Mitglieder (Bienfaiteurs) sind Personen, die sich im Dienste der Museen engagieren, jedoch nicht operativ tätig sind oder in profitorientierten Unternehmen arbeiten. 
  • Pensionierte Mitglieder erhalten den Status «retired professional» und einen reduzierten Beitrag.

Können Museen institutionelle Mitglieder von ICOM werden?

Ja, Institutionen können ebenfalls Mitglied bei ICOM Schweiz werden. Es gibt mehrere Mitgliedschaftskategorien. Alle Informationen zur institutionellen Mitgliedschaft finden Sie hier.

Was sind die Vorteile einer ICOM-Mitgliedschaft?

Als Teil des internationalen Netzwerks erhalten ICOM-Mitglieder eine Mitgliedskarte, mit der sie weltweit freien Eintritt in Museen erhalten. Diese Karte wird von einer Vielzahl von Museen akzeptiert und anerkannt. Mitglieder profitieren von Ermässigungen auf die Teilnahme an Weiterbildungen und Veranstaltungen des VMS und von ICOM Schweiz. Eine detaillierte Liste der Vorteile finden Sie hier.

Wie läuft der Aufnahmeprozess ab?

  • Interessierte Personen oder Institutionen senden ihren vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrag postalisch oder per Mail an das Generalsekretariat von ICOM Schweiz (Kontakt).
  • Der Antrag wird vom Sekretariat bearbeitet und, sofern er vollständig und zulässig ist, an den Vorstand für dessen nächste Sitzung weitergeleitet.
  • Der Vorstand tritt viermal jährlich zusammen und entscheidet über die Anträge.
  • Nach der Aufnahme erhält das Mitglied eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühren (CHF 100.-).
  • Nach Begleichung dieser Rechnung erhält es seine Mitgliedskarte (innerhalb von bis zu 6 Wochen) sowie die Rechnung über den Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr. Die Mitgliedschaft kann auch zum 1. Januar des folgenden Jahres beginnen.

Was kostet eine ICOM-Mitgliedschaft?

Die Jahresbeiträge für eine Mitgliedschaft bei ICOM Schweiz betragen: 

  • Reguläre Mitglieder CHF 190.–
  • Studierende CHF 100.–
  • Pensionierte Mitglieder CHF 150.– 
  • und unterstützende Mitglieder (Bienfaiteurs) CHF 560.–. 

Für institutionelle Mitgliedschaften gibt es drei Beitragssätze, abhängig vom Budget des Museums und der Anzahl der Mitgliedskarten: CHF 625.–, CHF 930.– oder CHF 1'240.–. Die institutionelle Bienfaiteurs-Mitgliedschaft beträgt CHF 4'500.– pro Jahr.

Was sind die Bedingungen für eine studentische Mitgliedschaft?

Mitglieder, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt als ordentliches Mitglied bei ICOM aufgenommen wurden oder bereits im musealen Kontext berufstätig sind, können nicht in die studentische Mitgliederkategorie wechseln oder aufgenommen werden. Die maximale Dauer der Mitgliedschaft bei ICOM als Student beträgt 5 Jahre. 

Für eine studentische Mitgliedschaft kommen folgende Studiengänge in Frage: 

  • Mastertudiengang in Museologie
  • Bachelorstudiengang in Konservierung
  • Masterstudiengang in Konservierung-Restaurierung
  • Bachelor- und Masterstudiengänge in den Fachbereichen Kuratieren und Vermittlung. 

Darüber hinaus muss das Studium noch mindestens 12 Monate ab Datum der Antragstellung hinausgehen.

Studierende Mitglieder haben kein Stimmrecht in der Generalversammlung.

Ist es möglich, mit einem befristeten Vertrag Mitglied zu werden?

Ja, vorausgesetzt, dass dieser Vertrag für mindestens 12 Monate nach Einreichung des Mitgliedsantrags gültig ist.

Ist es möglich, gleichzeitig VMS- und ICOM-Mitglied zu sein? Und was ist der Vorteil davon?

Ja. Viele Institutionen sind institutionelle Mitglieder des VMS und von ICOM Schweiz und zählen darüber hinaus Mitarbeitenden, die Einzelmitglieder von ICOM Schweiz sind.

Die beiden Verbände verfolgen unterschiedliche Ziele: Der VMS setzt sich auf nationaler Ebene für die Interessen der Museen ein und fördert deren Vernetzung, während der ICOM internationale Kontakte pflegt und sich für Museumsfachleute auf individueller Ebene engagiert. Als institutionelles Mitglied von ICOM knüpft eine Institution internationale Kontakte. Darüber hinaus erhält sie eine bestimmte Anzahl übertragbarer ICOM-Karten, die Mitarbeitenden auf Auslandsreisen ausleihen können, um Museen kostenlos zu besuchen.

Ich arbeite für eine Universität oder Hochschule in einem museumsnahen Bereich. Kann ich Mitglied werden?

Nein, es sei denn, es besteht eine direkte und ausdrückliche Zusammenarbeit mit Museen und der Beschäftigungsgrad dieser Tätigkeit beträgt mindestens 35 Prozent.

Ich arbeite in einem Kulturamt. Kann ich Mitglied werden?

Ja, sofern die Stelle in direktem Zusammenhang mit Museen steht (z. B. Kommunikation für öffentliche Museen, Museumsmanagement) und mindestens 35 Stellenprozent für diese Tätigkeit aufgewendet werden.

Ich arbeite für ein Archiv oder eine Bibliothek. Kann ich Mitglied werden?

Nein, es sei denn, die betreffende Institution verfügt über einen Ausstellungsraum und mindestens 35 Prozent der Arbeitszeit fallen für entsprechende Tätigkeiten an.

Ich bin Mitglied eines Vorstandes oder Verwaltungsrats eines Museums. Kann ich Mitglied werden?

Nur Personen, die eine operative Funktion innerhalb eines Museums ausüben, können reguläre Mitglieder von ICOM Schweiz werden. Vorstandsmitglieder können unterstützende Mitglieder (ohne Stimmrecht) werden. Mehr dazu hier.

Ich arbeite als Selbstständiger im Museumsbereich (z. B. Szenografie, Museografie, Restauration). Kann ich Mitglied werden?

Eine Mitgliedschaft ist auch für Selbständige möglich, die in einer der museologischen Berufssparten tätig sind und deren Berufsausübung nicht im Widerspruch zu den Ethischen Richtlinien von ICOM steht. Sie müssen bei Antragstellung ein Dossier einreichen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass ein qualitativer und quantitativ ausreichender Bezug im Dienste der Museen gegeben ist.

Kann ich als selbständiges ICOM-Mitglied meine Aufträge im Ausland ausführen?

Ja, das ist möglich.

Ich bin bereits Mitglied

Bleibt meine Mitgliedschaft bestehen, wenn ich in den Ruhestand trete?

Beim Eintritt in den Ruhestand ändern wir den Mitgliedsstatus zum 1. Januar des folgenden Jahres in «pensioniertes Mitglied». Dafür genügt eine kurze Nachricht an das Generalsekretariat mit entsprechendem Nachweis oder einer Kopie des Personalausweises. Die Korrespondenz erfolgt dann an die Privatadresse, und der Mitgliedsbeitrag wird reduziert (150 CHF statt 190 CHF).

Nur Personen, die bereits ICOM-Mitglieder sind, können pensionierte Mitglieder werden.

Was passiert, wenn ich den Arbeitsplatz wechsle oder aus dem Museumsbereich ausscheide?

Wenn Sie weiterhin mindestens 35 Prozent Ihrer Arbeitszeit im Museumsbereich tätig sind, können Sie Mitglied bei ICOM bleiben. Bitte informieren Sie uns über Ihre neue Stelle. Wenn Sie jedoch den Museumsbereich verlassen, beenden wir Ihre Mitgliedschaft zum 31. Dezember des betreffenden Jahres. Wir speichern Ihre Kontaktdaten, falls Sie zukünftig wieder Mitglied bei ICOM Schweiz werden möchten. Wenn Sie dem nicht zustimmen, teilen Sie uns bitte mit, dass wir Ihre Daten löschen sollen.

Kann ich die ICOM-Korrespondenz an meine Privatadresse erhalten?

Als Fachverband benutzt ICOM Schweiz die berufliche Adresse der Mitglieder für die Korrespondenz. Es hilft uns auch zu prüfen, ob die Mitglieder immer noch in einem Museum tätig sind (das Hauptkriterium für die Mitgliedschaft), und ob es eine Stellenänderung gab. Somit können wir unsere Datenbank so aktuell wie möglich halten.

Ich habe meine ICOM-Karte verloren. Was kann ich tun?

Bitte informieren Sie das Generalsekretariat, falls Ihre Mitgliedskarte verloren oder gestohlen wurde. Diese kann gegen eine Gebühr von CHF 50.– ersetzt werden. Die Zustellung der neuen Karte kann einige Wochen dauern.

Wurde die Mitgliedskarte und/oder die Jahresvignette innerhalb von fünf Jahren bereits dreimal ersetzt, wird ab dem dritten Ersatz ein Aufpreis in Höhe des Jahresbeitrags erhoben.

Meine ICOM-Mitgliedskarte ist beschädigt. Kann ich sie ersetzen lassen?

Ja, wenden Sie sich dazu einfach per E-Mail oder Telefon an das Generalsekretariat. Der Ersatz ist kostenlos, sofern die beschädigte Karte an das Sekretariat zurückgeschickt wird.

Ich bin auf Stellensuche. Kann ich weiterhin Mitglied bleiben?

Arbeitssuchende können ihre ICOM-Mitgliedschaft um ein Jahr verlängern. Im darauffolgenden Jahr müssen sie nachweisen, dass sie wieder in einem Museum tätig sind. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, endet die Mitgliedschaft am 31. Dezember.

Wann und warum erhalte ich eine «Erklärung über den beruflichen Status» (ICOM-Kontrolle)?

Die ICOM-Mitglieder werden regelmässig kontrolliert. Hintergrund ist, dass sich die Lebens- oder Berufssituation geändert haben könnte – zum Beispiel durch einen Wohnort- oder Arbeitsplatzwechsel, den Übergang in den Ruhestand, den Abschluss eines Studiums, eine Phase der Arbeitssuche, eine selbständige Tätigkeit oder eine längere Zeit ohne Aktualisierung der Kontaktdaten. Die betroffenen Personen werden im September per E-Mail vom Generalsekretariat kontaktiert. Es ist wichtig, das entsprechende Formular rechtzeitig an das Generalsekretariat zu retournieren, damit die ICOM-Mitgliedschaft weitergeführt werden kann.

Wann ist ein Wiedereintritt möglich und nicht möglich?

Sofern sie auch weiterhin die Kriterien, die für eine ICOM-Mitgliedschaft erforderlich sind, erfüllen, können einmal ausgeschlossene Mitglieder gegen eine Wiedereintrittsgebühr (aktuell CHF 100.-) und einem formlosen Antrag erneut aufgenommen werden, sofern das Mitgliederkonto keinen offenen Beitrag ausweist.

Mitglieder, die, nachdem sie einmal ihre Mitgliedschaft ordentlich gekündigt haben, zu einem späteren Zeitpunkt einen Wiedereintritt anstreben, können diesen gegen eine Wiedereintrittsgebühr (aktuell CHF 50.-) beim Generalsekretariat von ICOM Schweiz beantragen.

In beiden Fällen bitten wir die Person, uns den Aufnahmeantrag zuzusenden und dabei deutlich anzugeben, dass es sich um ein Wiedereintritt handelt.

Mitglieder, die zweimal von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden mussten, können nicht mehr um einen Wiedereintritt beim Nationalkomitee von ICOM Schweiz ersuchen.

Wann erhalte ich meine Mitgliederrechnung und bis wann ist die Zahlung fällig?

Die Jahresrechnung für das kommende Jahr wird allen Mitgliedern im Dezember zusammen mit der neuen Vignette zugeschickt, die zur Validierung auf die Mitgliedskarte aufgeklebt werden muss.

Als nationales Komitee sind wir verpflichtet, die Mitgliederbeiträge im Frühling fristgerecht an unsere Zentrale, ICOM International, weiterzuleiten. Wird der Beitrag trotz zwei Mahnungen nicht bezahlt und kann daher keine Überweisung erfolgen, sieht das Reglement von ICOM International den automatischen und sofortigen Ausschluss der Mitgliedschaft vor.

Ich ziehe in Ausland um. Wie geht es weiter mit meiner ICOM-Mitgliedschaft?

Solange Sie weiterhin beruflich in der Schweiz tätig sind, bleibt Ihre Mitgliedschaft unverändert bestehen. Lediglich Ihre neue Privatadresse müssen Sie dem Generalsekretariat mitteilen.

Falls Sie hingegen eine neue Anstellung im Museumsbereich im Ausland finden, muss Ihre ICOM-Mitgliedschaft an das entsprechende nationale Komitee Ihres neuen Landes übertragen werden. Dazu informieren Sie sowohl ICOM Schweiz als auch das neue Nationalkomitee über Ihre Kontaktdaten und Ihre Mitgliedsnummer. Seitens ICOM Schweiz endet Ihre Mitgliedschaft per 31. Dezember des laufenden Jahres; der Jahresbeitrag wird ab dem darauffolgenden Jahr vom neuen Nationalkomitee in Rechnung gestellt und eingezogen.

Ich möchte meine ICOM-Mitgliedschaft beenden. Wie soll ich vorgehen?

Eine Kündigung der ICOM-Mitgliedschaft tritt zu Beginn des folgenden Jahres in Kraft, sofern sie bis spätestens 1. Dezember des laufenden Jahres beim Generalsekretariat von ICOM Schweiz eingeht. Auf Wunsch kann die Mitgliedschaft zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert werden, sofern die entsprechenden Aufnahmekriterien erneut erfüllt sind.