Damit ermöglichen Sie eine Umsetzung von inklusiven Führungen für gehörlose und hörende Menschen. Weiter übersetzen Sie Veranstaltungen des Museums und stellen sich für Kurzvideos in Gebärdensprache zur Vermittlung oder Bewerbung von Ausstellungsinhalten zur Verfügung. Die Anstellung erfolgt im Stundenlohn, das Arbeitspensum richtet sich nach der Nachfrage an Führungen und weiteren Übersetzungseinsätzen.
Übersetzer/in für Deutschschweizer Gebärdensprache Auf Abruf im Stundenlohn
Sie begleiten Führungen durch die Dauer- und Wechselausstellungen und übersetzen die Informationen der Kulturvermittlungsperson für die Besuchenden laufend in Deutschschweizer Gebärdensprache.