Ein Museum darf die Werke in seiner Sammlung nicht frei urheberrechtlich verwenden, auch wenn es Eigentümer der Werke ist. Allerdings gibt es für Museen wichtige Ausnahmen. Personen, die spezifische Urheberrechtsfragen in ihrer Institution klären möchten, haben die Gelegenheit, eine Expertin von ICOM Schweiz anzufragen. Diese bietet eine Analyse und Vorschläge für konkrete Lösungen an.
Expertise
Dr. Sandra Sykora, Rechtsanwältin (D), M.A. Kunstgeschichte, www.kunst-und-recht.ch, Tel. +41 (0)79 820 71 60 Kontakt
Schwerpunkte
- Urheberrechtsschranken für Museen, z.B. Katalogfreiheit, Zitatrecht für bildende Kunst
- Fotografien im Museum
- Neue Medien, z.B. Sammlung online, Social Media
Für wen?
Dieses individualisierte Beratungsangebot richtet sich an alle Museumsschaffende.
Wann und wo?
Beratung per Telefon/Mail, bzw. vor Ort, im Museum.
Wunschtermin bitte bei der Expertin anfragen.
Varianten
A: Urheberrecht – Rechtsgutachten:
- Austausch per Telefon/Mail
- Lösungsvorschläge schriftlich (max. 2 Seiten)
B: Urheberrecht – Beratung vor Ort:
- Circa. 1-stündiges Gespräch und Analyse im Museum
- Schriftliches Follow-up (max. 3 Seiten) mit «Checkliste Urheberrecht»
Kosten
Variante A: Rechtsguthaben – schriftlich:
CHF 300.-
Variante B: Urheberrecht – Beratung vor Ort:
CHF 500.- zzgl. Reisekosten (Anfahrt ÖV/Halbtax)
Sollten die an die Expertin gerichteten Fragen eine vertiefte Rechtsprüfung oder begleitende Beratung erforderlich machen, die über den hier vorausgesetzten «normalen Rahmen» hinausgehen, wird dies von der Expertin sofort nach Erhalt der Anfrage kommuniziert. Ist der Anfragende einverstanden, kann durch die Expertin in solchen Fällen eine vertiefte Analyse / Rechtsberatung erfolgen (CHF 200.-/Std).