Beratung Arbeitsrecht
ICOM Schweiz bietet seinen Mitgliedern in Zusammenarbeit mit erfahrenen Juristen eine arbeitsrechtliche Beratung an.

ICOM Schweiz setzt sich dafür ein, dass seine Mitglieder ihre Tätigkeiten in guten Arbeitsverhältnissen erbringen können – damit das Engagement der Museumsfachleute in optimaler Weise der Öffentlichkeit zugutekommt.
Für wen?
Der Dienst richtet sich an alle ICOM-Mitglieder, die als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in einem Schweizer Museum oder einer ähnlichen Institution tätig sind.
Die Beratung im Arbeitsrecht kann ausschliesslich von Mitgliedern von ICOM Schweiz beansprucht werden.
Wie?
Einfach das Formular «Beratung im Arbeitsrecht» ausfüllen und an ICOM Schweiz zurückschicken.
Eine Beantwortung erfolgt in der Regel innerhalb von vierzehn Tagen. Im Rahmen der ICOM-Beratung im Arbeitsrecht werden kurze, schriftliche Auskünfte zu Fragen rund um das Arbeitsrecht erteilt, insbesondere auch bei sich abzeichnenden oder bereits bestehenden Konflikten mit dem Arbeitgeber. In den Auskünften erfolgt eine grobe Skizzierung der Rechtslage und es werden allfällige Möglichkeiten aufgezeigt, wie weiter vorgegangen werden kann.
Informationen
ICOM Schweiz garantiert Ihnen eine vertrauliche Bearbeitung Ihrer Anfrage. Mündliche Auskünfte zu dem von Ihnen geschilderten Problem werden nicht erteilt.
Kosten
Die Kosten für eine Beratung betragen CHF 150.-
Die Dienstleistung ist kostenpflichtig; die Gebühren kommen vollumfänglich den von ICOM Schweiz ausgewählten Juristen zugute.